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Krankheit und Atteste
Rufen Sie uns an, wenn Ihr Kind krank ist, insbesondere dann, wenn die Erkrankung ansteckend ist. Wir hängen dann  zur Information ein Schild an die Tür (wichtig für schwangere Frauen, die über keine Antikörper verfügen).

Gemäß Infektionsschutzgesetz sind wir verpflichtet, das Kind nur mit Attest wieder zum Kindergartenbesuch zuzulassen. Wir wissen, dass für Sie ärgerlich ist, wenn manche Ärzte Geld für das Attest verlangen, aber bedenken Sie auch, dass die Maßnahmen zum Schutz der Kinder getroffen wurden.

Wenn Ihr Kind Medikamente während seines Aufenthalts bei uns einnehmen muss, lassen Sie sich bitte von den Kolleginnen das erforderliche Formular zum Ausfüllen geben. Ohne ärztliche Indikation bzw. Ihre Genehmigung dürfen wir Ihrem Kind keine Arzneimittel verabreichen.
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